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Betriebliche Altersversorgung

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Fördermöglichkeiten der bAV

Der Staat fördert die bAV auf unterschiedlichen Wegen:

  • Steuerfreiheit: Beiträge zur bAV sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Im Jahr 2025 entspricht dies einem monatlichen Betrag von bis zu 644 Euro.
  • Sozialabgaben: Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 322 Euro pro Monat) können sozialabgabenfrei in die bAV eingezahlt werden. Dies reduziert die Abzüge für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
  • Förderung für Geringverdiener: Arbeitgeber, die für Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 2.575 Euro Beiträge in die bAV einzahlen, erhalten einen staatlichen Zuschuss von 30 Prozent auf den geleisteten Beitrag, bis zu einem maximalen Förderbetrag von 288 Euro pro Jahr.

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