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Bau­herren­haft­pflicht

BauherrenhaftpflichtEin Haus zu bauen birgt immer finanzielle Risiken. Aber auch das Arbeiten – oder schlicht sich auf der Baustelle zu bewegen - kann gefährlich sein. Für diese Risiken an Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden muss der Bauherr haften.
Gibt es einen Vorfall, bei dem z.B. ein Bauarbeiter verletzt wird, kann dies millionenschwere Folgen für den Bauherren haben. Es kann ihn in den Ruin treiben, vor allem, wenn der Geschädigte bleibende Gesundheitsbeeinträchtigungen davon trägt. Gegen diesen Fall sichert die Bau­herren­haft­pflichtversicherung ab.

Sie bietet Versicherungsschutz gegen Haft­pflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Sicherungspflichten (z.B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung, unsachgemäße Lagerung von Baumaterial, mangelnde Absicherung von Gruben, etc.) bei der Durchführung von Bauvorhaben - sowohl bei Neubau als auch bei Sanierungen. Es ist die Pflicht des Bauherren, seine Baustelle so abzusichern, dass sich niemand verletzen kann. Es ist aber möglich und üblich, dass der Bauherr diese Pflicht auf Bauunternehmer und Bauleiter dirigiert. Allerdings haftet er weiter für die Überwachung der von ihm dirigierten Pflichten.

Bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen ist eine begrenzte Bau­herren­haft­pflicht (meist bis ca. 100.000 Euro) inbegriffen. Möchte man allerdings den kompletten Schutz, ist es ratsam, eine gesonderte Bau­herren­haft­pflichtversicherung abzuschließen.
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